Grundsätzlich berechtigt sind alle in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter der folgenden Gesellschaften
Redhat GmbH
- Es muss ein aktives Arbeitsverhältnis bestehen
- Es muss ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis bestehen
- Keine geringfügige Beschäftigung (450,00 EUR / 520,00 EUR Basis)
- Es liegt keine Gehaltspfändung/Lohnpfändung vor
- Das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 volle Kalendermonate
- Das Arbeitsverhältnis muss noch mindestens 39 Monate ab Berechtigungsprüfung bzw. Antragsstellung bestehen
- Arbeitnehmer/in befindet sich während der Beantragung nicht außerhalb der Lohnfortzahlung oder in sonstiger längerer Abwesenheit ohne Lohnfortzahlung