Ja, wenn Dir der Händler einen Rabatt auf den Kaufpreis gewährt, so wird der Rabatt für die Ermittlung des Wertes
(max. Betrag, zu dem Du ein Fahrrad beziehen kannst, festgelegt durch Deinen Arbeitgeber), berücksichtigt. Für die Versteuerung (0,25%-Methode) wird allerdings die UVP ohne Rabattierung herangezogen.
Weitere Infos findest Du in den JobRad FAQ unter: https://www.jobrad.org/faq.html